Auf kontinentaler Ebene gibt es ein großes Ziel: Bis 2038 sollen auf Europas Straßen 25.000 Menschenleben gerettet und 140.000 Schwerverletzte vermieden werden - ein weiterer Schritt auf dem Weg zur "Vision Zero" im Jahr 2050. In diesem Sinne arbeitet die Europäische Union seit Jahren daran, Autos sicherer zu machen. Ab Anfang Juli müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit neuartigen Sicherheitssystemen ausgestattet sein: Einige davon sind bereits in Autos der jüngsten Generation vorhanden (Müdigkeitswarner, Ablenkungswarnung, Reifendrucküberwachung, Notbremssignal), aber es kommen auch neue hinzu. Hervorzuheben sind ein Unfalldatenspeicher - eine Art "Black Box", die das Geschehen unmittelbar vor und nach dem Unfall aufzeichnet -, eine intelligente Geschwindigkeitsanpassung und ein sogenannter Alcolock (= Alkohol-Sperre), der den Motorstart verhindert, wenn der die Person am Steuer Alkohol getrunken hat. Im nächsten Jahr wird es also eine echte Umstellung geben: Denn ab dem 7. Juli 2024 sind diese Geräte für neu zugelassene Fahrzeuge (Pkw, Reisebusse, Lieferwagen und Lkw) obligatorisch.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Bei dem Gerät auf dem Titelbild handelt es sich zweifellos um ISA (Abkürzung für Intelligent Speed Assistance), ein System, das der Person am Steuer helfen soll, „die den Straßenverhältnissen am besten angepasste Geschwindigkeit" einzuhalten. Aus der Definition geht hervor, dass es sich nicht um einen Geschwindigkeitsbegrenzer handelt, sondern um ein Signal am Gaspedal oder "ein anderes spezifisches Signal", das vor einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit warnt. Das System basiert auf der Beobachtung von Verkehrszeichen und Signalen, die von derselben Straßeninfrastruktur (Smart Road) oder von einer digitalen Karte an Bord des Fahrzeugs stammen. Die Regelung sieht zwar vor, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer das System ausschalten kann, doch wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies jedes Mal tun, weil das System beim Anlassen des Motors automatisch aktiviert wird. Um jeden Zweifel auszuräumen, sei nochmals darauf hingewiesen, dass ISA keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Fahrerin bzw. des Fahrers hat, die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.
Neuerungen ab dem 7. Juli 2024
Es gibt einen Ereignisdatenschreiber, der bei einem Unfall alle möglichen Daten aufzeichnet: Geschwindigkeit, Bremskraft, Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn. Es handelt sich um ein vorinstalliertes Gerät, das den Nutzern des Fahrzeugs nicht deaktiviert werden kann. Zudem können alle darin gespeicherten Daten in keiner Weise manipuliert werden. Die Norm legt fest, dass der Datenschreiber „keine Daten oder Informationen aufzeichnen und speichern kann, die eine Identifizierung des einzelnen Fahrzeugs oder seines Eigentümers oder Halters ermöglichen". In jedem Fall dürfen die Daten „den nationalen Behörden nur zum Zwecke der Untersuchung und Analyse eines Unfalls zur Verfügung gestellt werden". Letztendlich wird der Inhalt der Black Box nicht mit dem Fahrzeug oder den Personen in Verbindung gebracht, aber die Polizei kann ihn im Falle eines Unfalls verwenden, um die Dynamik zu rekonstruieren und somit die Verantwortung zuzuweisen. Hinsichtlich des Alkoholkonsums sieht die europäische Norm keine Pflicht für das entsprechende Gerät vor, sondern eine Schnittstelle, die den nachträglichen Einbau ermöglicht, so dass Neufahrzeuge, die ab dem 7. Juli 2024 auf den Markt kommen, für einen möglichen nachträglichen Einbau vorbereitet sein sollten.